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7 Bürger aus 7 EU Länder für MUZIKU… 😉

Erste EBI frühestens im Jänner 2011

Die Regeln für eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) wurden am Mittwoch im Europäischen Parlament endgültig beschlossen. Nach der formellen Zustimmung des EU-Rats nächste Woche und der Veröffentlichung der EBI im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsländer zwölf Monate Zeit, um innerstaatliche Anpassungen vorzunehmen.

Ab Jänner 2012 können EU-Bürger voraussichtlich ihre erste Initiative anmelden. In Österreich werde es sehr wahrscheinlich eine eigene „Andockstelle für die EBI“ geben, sagte Robert Stein, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Innenministerium, gegenüber ORF.at. Es sei aber noch nicht entschieden, welche Behörde für die Einbringung oder die Verifizierung verantwortlich sein werde, sehr wahrscheinlich werde das jedoch das Ministerium sein.

Eine wesentliche Aufgabe werde die Verifizierung der Unterstützungserklärungen sein, um Missbrauch vorzubeugen. „Die Verifizierung erfolgt sicher über das Identitätsdokumentenregister (IDR) und das zentrale Melderegister (ZMR)“, so Stein. Ein weiterer wichtiger Punkt sei, eine technische Schnittstelle zu definieren, über welche die gesammelten Unterstützungen der Organisatoren an die österreichischen Behörden weitergeleitet würden. Die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik hat die häufigsten Fragen zur EBI zusammengefasst:

Was ist eine Europäische Bürgerinitiative?

Die EBI ist eine Art EU-Volksbegehren. Erstmals können EU-Bürger die Europäische Kommission direkt ersuchen, neue Gesetzesinitiativen einzubringen.

Wie starte ich eine Bürgerinitiative?

Zuerst muss ein Bürgerkomitee mit mindestens sieben Mitgliedern aus sieben unterschiedlichen EU-Ländern gegründet werden. Dieses Bürgerkomitee registriert die Initiative bei der Kommission. Diese hat danach zwei Monate Zeit, um zu prüfen, ob für die EBI alle geforderten Bedingungen eingehalten wurden. Anzugeben sind unter anderem der Titel der Initiative, Inhalt und Zielsetzung, Kontaktdaten der Komiteemitglieder und alle Finanzierungsquellen.

Kann jedes Thema vorgeschlagen werden?

Nein, die Initiative muss folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Sie muss einen Politikbereich betreffen, in dem die Kommission Handlungsbefugnis hat.
  • Sie darf nicht offensichtlich missbraucht und unseriös verwendet werden.
  • Sie darf den Werten der EU gemäß den Verträgen nicht widersprechen.

Eine EBI zur Abschaffung der EU oder einem EU-Austritt Österreichs ist somit nicht möglich, da diese Entscheidung nicht in die Handlungsbefugnis der Kommission fällt.

Wie viele Unterschriften müssen gesammelt werden?

Mindestens eine Million Stimmen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Registrierung gesammelt werden. Die Unterschriften können entweder auf Papier oder online gesammelt werden. Für die Onlinesammlung stellt die Kommission eine Software frei zur Verfügung.

Kann die geforderte Million an Unterstützungen in einem einzigen Land gesammelt werden?

Nein, die Stimmen müssen momentan aus mindestens sieben EU-Ländern (einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten) kommen. Pro Land ist eine Mindestanzahl an Unterschriften nötig. Diese Zahl errechnet sich durch die Zahl der Abgeordneten des jeweiligen Landes im EU-Parlament multipliziert mit 750. In Österreich ergibt sich somit derzeit eine Mindestzahl von 12.750 Stimmen.

Wer darf eine Initiative unterschreiben?

Alle EU-Bürger, die das Mindestalter für eine Teilnahme an der Wahl des Parlaments erreicht haben, dürfen sich beteiligen. Österreich ist das einzige Land, in bereits ab 16 Jahren gewählt werden darf. Für die Unterstützung einer EBI sind Name, Adresse, Geburtsdatum und eine Ausweisnummer (Reisepass, Personalausweis oder Bürgerkarte) notwendig, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Eine Unterstützungserklärung kann ein EU-Bürger in jedem EU-Mitgliedsland abgeben, also auch außerhalb jenes Landes, wo die Person ihren Wohnsitz hat. Nachdem in Österreich auch 16-Jährige zugelassen sind, könnte es für diese Altersgruppe im EU-Ausland zu Problemen kommen, meint Stein.

Wo und wie kann ich abstimmen?

Generell kann auf dem Papier wie auch elektronisch eine Unterstützungserklärung abgegeben werden. Für das Auflegen von Listen in Papierform sind die Organisatoren zuständig. Für eine Onlineabstimmung ist nach Eintragen der notwendigen persönlichen Informationen eine Bürgerkarte zur digitalen Signierung notwendig, aber auch die alleinige Angabe von Reisepass- oder Personalausweisnummer genügt.

Was passiert nach der einen Million Unterstützungen?

Zuerst müssen die Unterstützungserklärungen den zuständigen Stellen in den einzelnen EU-Ländern übermittelt werden, die die Identitäten der Personen innerhalb von drei Monaten überprüfen und den Organisatoren dann ein Zertifikat über die Echtheit ausstellen. In Österreich wird das laut Stein aller Voraussicht nach das Ministerium sein.

Mit dem Zertifikat kann die Bürgerinitiative an die Kommission übergeben werden. Danach soll eine Einladung der EU an das Komitee erfolgen. Das Komitee erhält die Möglichkeit, der Kommission das Anliegen umfassend zu erklären und die Initiative in einem öffentlichen Hearing im Parlament zu präsentieren. Innerhalb von drei Monaten muss die Kommission ihre Schlussfolgerungen zur Initiative und die von ihr beabsichtigten Maßnahmen öffentlich darlegen. Bindend ist eine Initiative jedoch nicht für die Brüsseler Behörde.

Was passiert mit den Unterschriften danach?

Der Initiator der EBI ist dafür verantwortlich, die personenbezogenen Daten der Befürworter innerhalb eines Monats nach Übergabe an die Kommission oder innerhalb von 18 Monaten nach der Registrierung der Initiative vollständig zu vernichten. Dasselbe gilt für die EU-Mitgliedsländer innerhalb eines Monats nach der Ausstellung des Gültigkeitszertifikats.

Links:

Publiziert am 15.12.2010

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