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Seit Oktober 2010
Die Texte dieser Website geben, wenn nicht anders angegeben, die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Sie stehen unter dem Schutz von Artikel 19 der UN-Menschenrechtscharta, Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes der Republik Österreich.
»Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.«
»Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt.«
»Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.«
»Seine Kontrollfunktion gebietet dem Gerichtshof, den Grundsätzen, die einer “demokratischen Gesellschaft” eigen sind, größte Aufmerksamkeit zu schenken. Das Recht der freien Meinungsäußerung stellt einen Grundpfeiler einer solchen Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden einzelnen. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Art 10, Abs. 2 gilt dieses Recht nicht nur für die günstigen aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen “Informationen” und “Gedanken”, sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen Bevölkerungsteil verletzen, schockieren oder beunruhigen. So wollen es Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine “demokratische Gesellschaft” nicht gibt.«